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Voraussetzungen für die
Ausübung der HeilMediation©
a) Persönliche:
1. Mindestens vollendetes 27. Lebensjahr
2. Stabile Persönlichkeitsstruktur
(Nachweis Eignungsgespräch durch Ausbildungseinrichtung)
b) Sachliche:
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Matura (Abitur, Berufsreifeprüfung,
Studiumberechtigungsprüfung, Fachausbildung mit
Maturaabschluß etc) sowie
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Arzt mit Ärztekammer
Zusatzdiplom für psychosomatische Medizin;
(klinischer) Psychologe sowie
Psychotherapeut mit mindestens einjähriger Berufspraxis nach
Beendigung der Ausbildung
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Absolventen anerkannter Gesundheitsberufe mit berufsspezifischen Diplomausbildungen (zB: Dipl.-
Krankenschwester) und 3 jähriger ununterbrochener
Berufspraxis
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Absolventen der Soziologie und Sozialarbeiter mit jeweils
zumindest 3 jähriger ununterbrochener
Berufspraxis;
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Absolventen anderer Berufe mit mindestens
5 jähriger, ununterbrochener Berufspraxis
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Abschlussnachweis der Ausbildung zum HeilMediatior©
oder
Lehr-HeilMediator©
in einer von der Gesellschaft für HeilMediation©
anerkannten Ausbildungseinrichtung oder im
Privates Institut
für Medizin & NLP in Wien.
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Zertifikat
durch die Gesellschaft für HeilMediation©
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Jährlicher
Fortbildungsnachweis im Ausmaß von zumindest 24 Stunden in von der
Gesellschaft für HeilMediation© anerkannten
Fortbildungsveranstaltungen
Europäische Union:
Die akademischen Diplome und Berufsdiplome eines
Teilnehmers aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union werden nach den
Gesetzen des jeweiligen Mitgliedstaates anerkannt.
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