Voraussetzungen für die Ausübung der HeilMediation©

a) Persönliche:

1. Mindestens vollendetes 27. Lebensjahr

2. Stabile Persönlichkeitsstruktur (Nachweis Eignungsgespräch durch Ausbildungseinrichtung)

b) Sachliche:

  1. Matura (Abitur, Berufsreifeprüfung, Studiumberechtigungsprüfung, Fachausbildung mit Maturaabschluß etc) sowie

  2. Arzt mit Ärztekammer Zusatzdiplom für psychosomatische Medizin;  (klinischer) Psychologe sowie
    Psychotherapeut mit mindestens einjähriger Berufspraxis nach Beendigung der Ausbildung

  3. Absolventen anerkannter Gesundheitsberufe mit berufsspezifischen Diplomausbildungen (zB: Dipl.- 
    Krankenschwester) und 3 jähriger ununterbrochener Berufspraxis

  4. Absolventen der Soziologie und Sozialarbeiter mit jeweils zumindest 3 jähriger ununterbrochener Berufspraxis;

  5. Absolventen anderer Berufe mit mindestens 5 jähriger, ununterbrochener Berufspraxis

  6. Abschlussnachweis der Ausbildung zum HeilMediatior©  oder Lehr-HeilMediator© in einer von der Gesellschaft für  HeilMediation© anerkannten Ausbildungseinrichtung oder  im  
     Privates Institut für Medizin &   NLP in Wien.

  7. Zertifikat  durch die Gesellschaft für HeilMediation©

  8. Jährlicher Fortbildungsnachweis im Ausmaß von zumindest 24 Stunden in von der Gesellschaft für HeilMediation© anerkannten Fortbildungsveranstaltungen

Europäische Union:

Die akademischen Diplome und  Berufsdiplome eines Teilnehmers aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union werden nach den Gesetzen des jeweiligen  Mitgliedstaates anerkannt.

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